Immobilienbewertung Bosselmann

Unsere Gutachten für Ihre Immobilie in Magdeburg und Sachsen-Anhalt

Unser Leistungsportfolio

Leistungen, die wir für Sie erbringen.

Ob Beratung, Kurzgutachten oder Komplettgutachten – welche Art der Immobilienbewertung Sie benötigen, hängt zuallererst von Ihrem Bedarf ab. Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen? Benötigen Sie eine Wertermittlung im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit oder Scheidung? Müssen Sie dem Finanzamt ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie vorlegen? Oder wollen Sie Ihrer Bank ein Verkehrswertgutachten im Rahmen einer Finanzierung herreichen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, hilft Ihnen unser Team, die Form der Wertermittlung zu finden, die für Ihren Zweck maßgeblich ist.

Für jedweden Zweck erstellen wir Bewertungen für Wohnungs- und Teileigentume, bebaute und unbebaute Grundstücke mit wohnwirtschaftlicher oder gewerblicher Nutzung sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Außerdem ermitteln wir für Sie den Wert grundstücksgleicher Rechte wie zum Beispiel Erbbaurechten und sonstiger Rechte an Grundstücken wie zum Beispiel Überbau- oder Wegerechte.

Immobilienberatung

Ob Investition oder Verkauf – der Verkehrswert einer Immobilie spielt immer eine grundlegende Rolle. In vielen Fällen ist eine kompetente Beratung durch die Sachverständigen unseres Büros ausreichend. Die Beratung beim Kauf oder Verkauf Ihres Objektes umfasst dabei zuerst eine Ortsbesichtigung des Grundstückes und/oder Hauses oder Wohnung und die Durchsicht Ihrer vorhandenen Unterlagen. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit den aktuellen Marktdaten und eine überschlägige Bewertung Ihrer Immobilie. In der abschließenden Besprechung erhalten Sie die fachkundige Einschätzung unserer Sachverständigen.

Auch wenn Sie Ihr Grundstück ertragsoptimiert verwerten möchten stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Hierfür liefern wir Ihnen einen detaillierten Marktüberblick des anvisierten Segments und begleiten Sie von der Idee bis zur Unterzeichnungen des Kaufvertrags mit unserem Sachverstand in der Grundstückswertermittlung.

Die Honorierung der Sachverständigen erfolgt auf der Basis der geleisteten Arbeitsstunden.

Kurzgutachten (auf Grundlage von Außen- und Innenbesichtigung)

Die Gründe für ein schriftliches Wertgutachten sind vielfältig. Erbangelegenheiten, Scheidungen, Kauf und Verkauf oder auch nur Vermögensübersicht – in allen Fällen empfiehlt sich eine schriftliche Dokumentation des Verkehrswertes. Jedoch unterscheidet der Zweck, welche Art von Gutachten Sie benötigen. Für alle Zwecke, die kein gerichtsfestes Gutachten benötigen, ist unser Kurzgutachten die richtige Wahl für Sie.

Basierend auf einer Vorortbesichtigung und relevanter Unterlagen bestimmen unsere Sachverständigen anhand aktueller Marktdaten und nach den regulierten Verfahren den Marktwert (auf Wunsch auch den Beleihungswert) Ihrer Immobilie. Sie erhalten eine übersichtliche und kompakte Dokumentation, die in verkürzter Form die Objekteigenschaften und Bewertungsansätze erläutert.

Profitieren Sie von unserem Kurzgutachten, indem wir für Sie den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig und zeitnah in einem kompakten Wertgutachten ermitteln.

Die Honorierung erfolgt zum Festpreis (Berücksichtigen von Rechten und Belastungen, sowie das Einholen von Unterlagen und Auskünften ist optional).

Komplettgutachten
(gerichtsfestes differenziertes Wertgutachten auf der Grundlage von Außen- und Innenbesichtigung)

Das Komplettgutachten ist die umfangreichste Form des Immobilienwertgutachtens und wird benötigt, wenn es vor Gericht anerkannt werden soll. Diese Zwecke umfassen beispielweise Erbschaftsangelegenheiten oder Scheidungen. Nur das Komplettgutachten genügt den gerichtlichen Anforderungen.

Für das Verkehrswertgutachten besichtigen wir Ihre Immobilie vor Ort und beschaffen sämtliche Unterlagen aus den öffentlichen Registern. Hierzu zählen u. a. Auskünfte aus dem Denkmal-, Altlasten- und Baulastenverzeichnis, Auskünfte zur Beitrags- und Abgabenrechtlichen Situation sowie relevante Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv. Wir stützen unsere Verkehrswertermittlung auf aktuelle Marktdaten und amtliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse. Wir berechnen den Marktwert und auf Wunsch auch den Beleihungswert Ihrer Immobilie nach zwei verschiedenen Verfahren.

Sie erhalten abschließend ein umfangreiches Gutachten samt Foto- und Kartendokumentation, welches zu allgemeinen und objektspezifischen Gegebenheiten Stellung nimmt und alle Wertermittlungsansätze detailliert und nachvollziehbar erläutert.

Die Honorierung erfolgt zum Festpreis nach BVS-Honorarrichtlinie.

Bewertungsanlässe

Gründe, warum Sie ein Gutachten brauchen.

  • Ehescheidung
  • Erbauseinandersetzung
  • Immobilienkauf, -verkauf
  • Entnahme bzw. Zuführung ins Betriebsvermögen
  • steuerliche Anlässe
  • Vermögensübersicht
  • Beleihung einer Immobilie
  • Bewertung von Rechten (Nießbrauch, Wegerecht u.s.w.)
  • Ermittlung von üblichen Mieten und Pachten
  • Schenkung

Unsere Auftraggeber

Eine Auswahl an Auftraggebern, für die wir arbeiten.

  • Amtsgericht Magdeburg
  • Amtsgericht Haldensleben
  • Amtsgericht Aschersleben
  • Amtsgericht Burg
  • Amtsgericht Halberstadt
  • Amtsgericht Oschersleben
  • Amtsgericht Quedlinburg
  • Amtsgericht Schönebeck
  • Amtsgericht Staßfurt
  • Amtsgericht Wernigerode
  • Landgericht Magdeburg
  • Landgericht Halle
  • Landgericht München
  • Landgericht Landshut
  • Landgericht Regensburg
  • Landgericht Wiesbaden
  • diverse Privatpersonen (bundes- und europaweit)
  • diverse Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften (bundesweit)
  • diverse Rechtsanwälte (bundesweit)
  • diverse Firmen und Unternehmen (bundes- und europaweit)
  • diverse öffentlich-rechtliche Institutionen
  • diverse privat-rechtliche Institutionen
  • diverse Grundstücks- und Immobilienfonds

Unser Team

Kompetente Leute für Sie und Ihre Immobilie.

DIPL.-ING. ÖK. (TU) SABINE BOSSELMANN
Ö. B. U. V. SACHVERSTÄNDIGE FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG
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MATTHIAS EICKHOFF, M.SC.
IMMOBILIENGUTACHTER CIS HYPZERT (S)
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