Ob Beratung, Kurzgutachten oder Komplettgutachten – welche Art der Immobilienbewertung Sie benötigen, hängt zuallererst von Ihrem Bedarf ab. Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen? Benötigen Sie eine Wertermittlung im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit oder Scheidung? Müssen Sie dem Finanzamt ein Gutachten über den Verkehrswert Ihrer Immobilie vorlegen? Oder wollen Sie Ihrer Bank ein Verkehrswertgutachten im Rahmen einer Finanzierung herreichen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, hilft Ihnen unser Team, die Form der Wertermittlung zu finden, die für Ihren Zweck maßgeblich ist.
Für jedweden Zweck erstellen wir Bewertungen für Wohnungs- und Teileigentume, bebaute und unbebaute Grundstücke mit wohnwirtschaftlicher oder gewerblicher Nutzung sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Außerdem ermitteln wir für Sie den Wert grundstücksgleicher Rechte wie zum Beispiel Erbbaurechten und sonstiger Rechte an Grundstücken wie zum Beispiel Überbau- oder Wegerechte.